Einfach und schnell erklärt

Sie wollen wissen welche Bestandteile in einem Gutachten enthalten sind? Oder einfach nur die Schlagwörter Ihres Gutachtens besser verstehen?

Hier finden sie die gängigsten Begriffe einfach und verständlich erklärt.

  • Nutzungsausfall

    Der Nutzungsausfall wird dafür gezahlt, dass aufgrund eines schädigenden Ereignisses die Nutzung des Fahrzeuges für einen vorübergehenden Zeitraum nicht möglich ist. Das heißt, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, es sich in Reparatur befindet oder es sich um einen nicht mehr reparablen Schaden, sprich Totalschaden, handelt.

    Die Höhe dieses Schadenersatzanspruches ist abhängig von Fahrzeugart, Nutzung und Fahrzeugklasse (Gruppe). Eine hierfür eigens erstellte Tabelle mit den gängigsten Fahrzeugtypen beginnt mit der Klasse A (für PKW 23,-€ , für Krafträder 10,- €) und geht bis zur Höchstentschädigung Klasse L ( für PKW 175,-€ ) bzw. bis Klasse J (für Krafträder 76,-€). Die Beträge gelten je Nutzungsausfalltag.

  • 130% Regelung

    Bei der sogenannten 130%-Regelung ( Schadenopfergrenze ) geht es um den Rahmen für die Reparaturwürdigkeit eines Fahrzeuges.

    Übersteigen die festgestellten Reparaturkosten gemäß dem Gutachten den Wert eines Fahrzeuges, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Die Reparatur ist aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr sinnvoll.

    Der Geschädigte soll durch die 130%-Regelung die Möglichkeit erhalten, das ihm vertraute Fahrzeug zu behalten und weiter zu nutzen, sofern der Schaden einen Betrag von maximal 30% über dem Wiederherstellungsaufwand nicht überschreitet.

    Der Wiederherstellungsaufwand beinhaltet einen etwaigen merkantilen Wertminderungsanspruch, ferner ist dieser individuell zu ermittelt.

    Als Nachweis für das Integritätsinteresse muss das Fahrzeug über einen weiteren Zeitraum von 6 Monaten - gerechnet ab dem Zeitpunkt des Schadensereignisses - genutzt werden.

  • Voll- und Teilkasko

    Die Kaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Sie gehört zu den freiwilligen Versicherungsleistungen und steht damit der KFZ-Haftpflichtversicherung gegenüber, welche in Deutschland zu den Pflichtversicherungen zählt.

    Die Kaskoversicherung ist vertragrechtlich geartet, der Versicherungsnehmer und der Versicherer haben hier einen Vertrag. Dieser beinhaltet alle vertraglichen Vereinbarungen, diese sind bindent.

    Die Begutachtung eines Kaskoschadens erfolgt entweder auf eigene Rechnung oder durch Beauftragung durch die eigene KFZ-Versicherung.

  • Mietwagenklasse

    Für den Zeitraum der Reparatur können viele Menschen nicht auf ihr Fahrzeug verzichten und benötigen einen fahrbaren Untersatz. Daher steht es Ihnen frei sich entweder den Nutzungsausfall auszahlen zu lassen oder sich für den entsprechenden Zeitraum ( Reparaturdauer oder der Ersatzbeschaffung) ein Fahrzeug zu mieten. Wir legen für Sie in Ihrem Gutachten fest welche Mietwagenklasse Ihnen zusteht.

  • Merkantile Wertminderung - technische Wertminderung

    Der Anspruch und die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch einen Sachverständigen ermittelt werden. Ohne einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf bares Geld von bis zu mehreren hundert Euro. Dies gilt auch bei älteren Fahrzeugen.

    Unser Service für Sie: In jedem von uns erstellten Gutachten prüfen wir automatisch ob und in welcher Höhe Ihnen diese Ansprüche zustehen, denn es geht um Ihr Recht und um Ihr Geld!

    Eine technische Wertminderung tritt dann ein, wenn der Ausgangszustand des Fahrzeuges nicht mehr hergestellt werden kann. Dies kann u. a. durch die nicht Verfügbarkeit von Ersatzteilen für Exotenfahrzeuge, oder einer Einzelanfertigung z. B. ein handgefertigtes Unikat, eintreten.

  • Vorhaltekosten für gewerbliche Fahrzeuge

    Vorhaltekosten sind die „Grundkosten" des Fahrzeugs, wie Steuer, Versicherung, Betriebskosten, Abschreibung, sowie der Nutzungswert des Fahrzeugs, für gewerblich genutzte Fahrzeuge.

  • fiktive Abrechnung

    Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung). Selbst wenn der Geschädigte eine Reparatur in einer Fachwerkstatt ausführt, ist er nicht verpflichtet zur Abrechnung des Schadens die Reparaturkostenrechnung vorzulegen.
    Die anfallende MwSt. wird jedoch nur auf Vorlage eines konkreten Nachweises (Rechnung der Werkstatt) erstattet.

  • Restwertermittlung mit Fahrzeugankäufern

    Der Restwert ist der Wert eines Fahrzeugs, das bei einem Verkehrsunfall einen (schweren) Schaden erlitten hat. Er ist vor allem für die Schadensfeststellung relevant, wenn ein Totalschaden vorliegt, also das beschädigte Fahrzeug technisch oder wirtschaftlich nicht mehr aufbaufähig ist.

    In unseren Gutachten werden aussschließlich regionale Restwertaufkäufer aufgeführt die das verunfallte Fahrzeug zum angegebenen Wert ankaufen und abholen.

  • Wiederbeschaffungswert - Wiederherstellungsaufwand

    Der Wiederbeschaffungswert beschreibt den Wert eines Fahrzeuges vor Schadeneintritt. Die Berechnung dieses Wertes ergibt sich aus dem Wert den ein Käufer für ein vergleichbares Fahrzeug bei Ersatzbeschaffung aufwenden muss.

    Der Wiederherstellungsaufwand beinhaltet die Aufwendung für das Erstzfahrzeug zuzüglich verbundenen Beschaffungsnebenkosten.

    Kurzum: Mit dem Wiederbeschaffungswert wird der Wert ermittelt, der für den Erwerb eines vergleichbaren Fahrzeuges aufgewendet werden muss.

  • Plausibilitätsprüfung

    Die Plausibilitätsprüfung ist die Kontrolle, ob ein Schaden mit einem Schadenereignis überhaupt plausibel, also annehmbar, einleuchtend und nachvollziehbar sein kann oder nicht.

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